Werden Sie Organspender und retten Sie Menschenleben.
Auch Sie könnten einmal Hilfe benötigen!

Blutgruppen"

Die verschiedenen Blutgruppen geben Aufschluss über die Zusammensetzung der verschiedenen Blutbestandteile. Bevor diese Blutgruppen 1901 von Karl Landsteiner entdeckt wurden, wofür er 1930 den Nobelpreis für Medizin erhielt, endeten viele [...]

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Organspendeausweis"

Einen sogenannten Organspendeausweis kann jeder Erwachsene bei sich haben und damit seiner Willenserklärung zum Ausdruck bringen. Dabei geht es um Organspenden, die im eigenen Todesfall anderen das Leben retten könnten. [...]

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Organspende

Das Thema Organspende geht uns alle an. Jedoch scheuen sich viele, darüber zu reden oder sich damit zu beschäftigen. Das zu ändern sind viele Organisationen und Vereine angetreten, um die wichtige Entscheidung der Organspende mit möglichst vielen Menschen zu diskutieren und für Viele ins Bewusstsein zu holen.

Die Organspende umfasst ein weites Feld, allein schon deshalb, weil sie von verstorbenen und lebenden Menschen möglich ist. In jedem Land gibt es dafür verschiedene Vorschriften, die peinlich genau Beachtung finden müssen. Diese gesetzlichen Regelungen werden immer dann angewendet, wenn ein Mensch sich zu einer Organspende bereit erklärt, oder aber der Hirntod einer Person feststeht.

Gesetzliche Regelung:

In Deutschland handelt es sich dabei um das Transplantationsgesetz. Davon getrennt zu betrachten ist das Gewebegesetz, welches die Gewebespende regelt.

Ist man in Deutschland ab 16 Jahren alt, darf man selbstständig in eine Organspende einwilligen. Bereits zwei Jahre früher kann man einer solchen Spende widersprechen. Ob die Organe im speziellen Fall geeignet sind, wird von Fall zu Fall entschieden. Eine Obergrenze des Alters gibt es für die Organspende nicht.

Da in den letzten Jahren viel für die medizinische Forschung auf diesem Gebiet getan wurde, können heute verhältnismäßig viele Organe des Menschen transplantiert werden.

Welche Organe werden gespendet:

Zu den Organen, die lebend gespendet werden können gehören

  1. Knochenmark
  2. Nieren
  3. Leber

Menschen, bei denen der Hirntod festgestellt wurde, können noch als Organspender auftreten. Hier können nicht nur Niere und Leber, sondern auch Lunge und Herz, Darm und Bauchspeicheldrüse oder Gliedmaßen und Gesicht gespendet werden.

Solche Entnahmen sind um so mehr an die gesetzlichen Regelungen gebunden, da der Betroffene seinen Willen nicht mehr äußern kann. Möchte man sein Einverständnis dazu geben, kann man einen sogenannten Organspenderausweis mit sich führen. Sonst wird die Bürde der Entscheidung den Angehörigen aufgetragen. Eine bundesweite Stelle für die Koordination entscheidet über alle Schritte, die damit im Zusammenhang stehen.